Sparrechner Zinsen

Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmersparzulage berechnen

Ein VL-Vertrag läuft sechs Jahre mit Einzahlungen und ein Ruhejahr. Der Rechner prüft die Einkommensgrenze, ermittelt die Zulage und den Wert des Vertrags am Ende der Sperrfrist.

Wert nach sieben Jahren inkl. Zulage

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–Vom Arbeitgeber in 6 Jahren
–Eigenanteil in 6 Jahren
–Arbeitnehmersparzulage gesamt
–Erträge

Was der Arbeitgeber zahlt und was selbst ergänzt werden kann

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss des Arbeitgebers, der direkt an einen Anlagevertrag überwiesen wird. Ob und in welcher Höhe es ihn gibt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; üblich sind 6,65 € bis 40 € im Monat. VL gehören zum Bruttolohn und sind deshalb steuer- und sozialversicherungspflichtig. Netto kommt also etwas weniger an als der Zuschuss, der Vertrag erhält aber den vollen Betrag.

Zahlt der Arbeitgeber nichts, kann der Arbeitnehmer nach § 11 Vermögensbildungsgesetz verlangen, dass ein Teil seines Lohns vermögenswirksam angelegt wird. Auch ein Eigenanteil zum Arbeitgeberzuschuss ist möglich, etwa um die geförderten Höchstbeträge auszuschöpfen. Wichtig: Nur Beträge, die der Arbeitgeber überweist, gelten als VL; private Überweisungen auf denselben Vertrag erhalten keine Zulage. Ob ein Anspruch besteht, steht in der Gehaltsabrechnung oder lässt sich bei der Personalabteilung erfragen.

Fondssparplan, Bausparvertrag oder Banksparplan

AnlageformGeförderter Betrag pro JahrZulageHöchstzulageBesonderheit
Fondssparplan400 €20 %80,00 €Fonds mit mindestens 60 % Aktien; Kursrisiko
Bausparvertrag470 €9 %42,30 €niedriger Guthabenzins, Abschlussgebühr; vorzeitig nutzbar für Wohnzwecke
Tilgung Immobilienkredit470 €9 %42,30 €Arbeitgeber zahlt direkt an die Bank des Kredits
Banksparplan–0 %–fester Zins, keine Zulage

Beide geförderten Wege lassen sich kombinieren: 400 € in einen Fondssparplan und 470 € in einen Bausparvertrag ergeben zusammen bis zu 122,30 € Zulage pro Jahr. Ein Arbeitgeberzuschuss von 40 € im Monat (480 € im Jahr) füllt den Fondsrahmen bereits aus. Für Beiträge, auf die Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird, gibt es nicht zusätzlich die Wohnungsbauprämie.

Was die Zulage als Rendite bedeutet

20 %Zulage auf 400 € Fonds-VL
480 €Zulage über sechs Sparjahre
9 %Zulage auf 470 € Bauspar-VL
253,80 €Zulage über sechs Sparjahre

Die Zulage wird erst am Ende der Sperrfrist gezahlt und dann nicht mehr verzinst. Auf die gesamte Laufzeit von sieben Jahren gerechnet, erhöht sie die Rendite eines Fondssparplans mit 400 € im Jahr um rund 4,5 Prozentpunkte pro Jahr, beim Bausparvertrag um gut 2. Der Arbeitgeberanteil ist ohnehin geschenktes Geld; die Zulage ist der Grund, einen eigenen Anteil bis zur Fördergrenze aufzustocken. Darüber hinaus bringt ein VL-Vertrag keine Vorteile gegenüber einem freien Sparplan, dafür aber die Sperrfrist.

Einkommensgrenzen für die Zulage

Grenze einzeln
40.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
Grenze zusammen
80.000 € bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren
Gültig seit
2024, gleich für Fondssparen und Bausparen; vorher 20.000 € bzw. 17.900 € für Alleinstehende
Prüfung
für jedes Sparjahr einzeln anhand des Steuerbescheids

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und gegebenenfalls Kinderfreibeträgen entspricht die Grenze von 40.000 € bei Alleinstehenden grob einem Bruttojahresgehalt um 50.000 €. Liegt das Einkommen in einem Jahr darüber, entfällt nur die Zulage für dieses Jahr; der Vertrag und der Arbeitgeberzuschuss laufen weiter. Weil die Grenzen bis 2023 deutlich niedriger lagen, haben viele Beschäftigte ihren Anspruch nie geprüft.

VL-Angebote vergleichen

  • Nicht jeder Fonds und jeder ETF ist VL-fähig. Fondsgesellschaften und einige Depotbanken bieten eine Auswahl an, darunter zunehmend Aktien-ETFs mit niedrigen Kosten.
  • Bei aktiv gemanagten VL-Fonds fallen Ausgabeaufschläge bis rund 5 % und laufende Kosten von 1,5 % und mehr an; ein Teil der Zulage geht so wieder verloren.
  • VL-Depots kosten teils eigene Depotgebühren von 10 bis 20 € im Jahr. Bei 480 € Einzahlung im Jahr sind das 2 bis 4 % der Sparleistung.
  • Bausparverträge verlangen eine Abschlussgebühr von meist 1 bis 1,6 % der Bausparsumme, die mit den ersten Einzahlungen verrechnet wird; der Guthabenzins liegt oft unter dem Tagesgeldzins.
  • Für die Kredittilgung braucht es keinen neuen Vertrag; die Bank des Immobilienkredits nennt die Daten, an die der Arbeitgeber überweist.

Zulage beantragen und auszahlen lassen

  1. Der Anbieter meldet die eingezahlten VL jedes Jahr elektronisch an das Finanzamt; eine Papierbescheinigung gibt es nicht mehr.
  2. In der Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage ankreuzen.
  3. Das Finanzamt setzt die Zulage im Steuerbescheid fest, zahlt sie aber noch nicht aus.
  4. Ausgezahlt wird nach Ablauf der Sperrfrist direkt auf den VL-Vertrag, bei Bausparverträgen auch bei vorzeitiger wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Der Antrag ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Wer für 2022 noch keine Erklärung abgegeben hat, kann das bis zum 31. Dezember 2026 nachholen und die Zulage für dieses Jahr sichern.

Sperrfrist von sieben Jahren und erlaubte Ausnahmen

Ein VL-Fondssparplan wird sechs Jahre bespart, danach folgt ein Ruhejahr. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung; ein Vertrag mit erster Rate im Oktober 2026 ist also Ende 2032 frei. Wer vorher über das Geld verfügt, verliert die Zulage für alle Jahre; der Vertrag selbst und die eingezahlten Beträge bleiben erhalten. Ohne Zulagenschädlichkeit ist eine vorzeitige Verfügung in diesen Fällen möglich:

  • Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder Ehepartners
  • Heirat, wenn seit Beginn der Sperrfrist mindestens zwei Jahre vergangen sind
  • Arbeitslosigkeit, die mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden hat und noch besteht
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Aufgabe der Beschäftigung
  • Bausparvertrag: Verwendung für Bau, Kauf oder Modernisierung von Wohneigentum

VL-Vertrag beim Jobwechsel weiterführen

Der Vertrag gehört dem Arbeitnehmer, nicht dem Arbeitgeber, und bleibt beim Jobwechsel bestehen. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VL, genügt es, ihm die Vertragsdaten zu geben: Anbieter, Vertragsnummer und IBAN. Ohne Zuschuss kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Teil seines Lohns weiter überwiesen wird, damit die Zulage erhalten bleibt.

Bleiben die Zahlungen ganz aus, wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Die Sperrfrist läuft trotzdem weiter, die Zulage für bereits besparte Jahre bleibt erhalten. Läuft die Sperrfrist eines Vertrags aus, kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden; ein Fondssparplan nach Ablauf darf weiter im Depot bleiben und wächst ohne neue Zulage. Erträge aus VL-Fonds werden wie bei jedem anderen Fonds mit Abgeltungsteuer besteuert, die Zulage selbst ist steuerfrei.