Sparrechner Zinsen

Sparplan für Kinder: Kinderkonto, Juniordepot oder Depot der Eltern

Wem das Geld gehört, entscheidet über Steuern, BAföG und den Zugriff mit 18. Der Rechner zeigt zuerst, wie viel bis zum gewählten Alter zusammenkommt.

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EinzahlungenErträge

Drei Wege im Vergleich: wem das Geld gehört

MerkmalKinderkonto (Tagesgeld, Sparbuch)JuniordepotDepot der Eltern
EigentümerKindKindEltern
RenditeZins, meist um 1–2,5 %marktabhängig, ETF langfristig 5–7 % als Annahmemarktabhängig
Steuer auf ErträgePauschbetrag und Grundfreibetrag des KindesPauschbetrag und Grundfreibetrag des KindesPauschbetrag der Eltern
VerfügungEltern bis 18, nur im Interesse des KindesEltern bis 18, nur im Interesse des KindesEltern jederzeit
Mit 18Kind verfügt alleinKind verfügt alleinEltern entscheiden, ob und wann sie verschenken
BAföGVermögen des KindesVermögen des Kindeszählt nicht als Vermögen des Kindes

Für die Eröffnung eines Kontos oder Depots auf den Namen des Kindes brauchen Banken die Geburtsurkunde und bei gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung und Legitimation beider Elternteile. Juniordepots sind bei den meisten Online-Brokern kostenlos und erlauben Sparpläne ab 1 bis 25 € im Monat. Das klassische Sparbuch bringt bei vielen Sparkassen kaum Zinsen; ein Kindertagesgeld oder Junior-Tagesgeld bei einer Direktbank ist meist ertragreicher und ebenso sicher.

Kindergeld ganz oder teilweise sparen

Rate von Geburt bis zum 18. Geburtstag, 216 Monate
MonatlichEingezahlt2 % Tagesgeld6 % ETF-Annahme
25 €5.400 €6.493 €9.684 €
50 €10.800 €12.987 €19.368 €
100 €21.600 €25.974 €38.735 €
259 € (volles Kindergeld)55.944 €67.273 €100.324 €

Das Kindergeld deckt in den meisten Familien laufende Kosten wie Kleidung, Betreuung und Essen; als Sparrate dient deshalb meist ein Teil davon. Der Startzeitpunkt wiegt schwer: 50 € ab dem sechsten Geburtstag ergeben bei 6 % bis zum 18. nur 10.508 €, gut die Hälfte des Betrags ab Geburt. Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, während Ausbildung oder Studium bis höchstens 25; ein Sparplan muss also nicht mit der Volljährigkeit enden.

Anlage nach dem Alter des Kindes

Alter bei StartZeit bis 18Geeignete Anlage
0–5 Jahre13–18 Jahreüberwiegend Aktien-ETF; Schwankungen haben Zeit, sich auszugleichen
6–10 Jahre8–12 JahreAktien-ETF mit Tagesgeld-Anteil für bekannte Ausgaben
11–14 Jahre4–7 JahreMischung, ab etwa drei Jahren vor dem Verwendungszweck schrittweise umschichten
ab 15 Jahreunter 4 JahreTagesgeld oder Festgeld für Führerschein, Auslandsjahr, erste Wohnung

Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zeitpunkt, an dem das Geld gebraucht wird. Ein Führerschein kostet heute meist 3.000 bis 4.500 €, ein Auslandsjahr deutlich mehr. Was dafür fest eingeplant ist, liegt zwei bis drei Jahre vorher sicher; der Rest kann im ETF weiterlaufen und mit 18 an das Kind übergehen.

Steuerfrei bis 13.348 €: Grundfreibetrag und Pauschbetrag des Kindes

Ein Kind ist eigenständig steuerpflichtig. Ihm stehen derselbe Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und derselbe Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) zu wie einem Erwachsenen. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1.000 € steuerfrei; legen die Eltern zusätzlich eine NV-Bescheinigung vor, zahlt die Bank Erträge bis 13.348 € pro Jahr ohne Steuerabzug aus. Die Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und gilt bis zu drei Jahre.

Kapitalerträge über dem Pauschbetrag zählen zum Gesamteinkommen des Kindes. Übersteigt es die Grenze der Familienversicherung, 2026 rund 565 € im Monat, endet die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Diese Grenze wird erst bei größeren Vermögen relevant: Bei 6.780 € Kapitalerträgen im Jahr plus 1.000 € Pauschbetrag wäre sie erreicht. Wer ein Juniordepot mit hohen Beträgen bespart, verkauft deshalb besser in mehreren Jahren als auf einen Schlag. Ein Depot auf den Namen der Eltern nutzt dagegen deren Pauschbetrag; liegen die Erträge der Eltern bereits darüber, kostet jeder Euro Ertrag 26,375 % Steuer, beim Kind meist nichts.

Schenkung an das Kind: unwiderruflich und mit Freibetrag

  • Jede Einzahlung auf ein Konto oder Depot des Kindes ist eine Schenkung. Sie lässt sich nicht zurückfordern, auch nicht bei Geldnot der Eltern.
  • Eltern dürfen das Geld bis zum 18. Geburtstag verwalten, aber nur im Interesse des Kindes ausgeben, etwa für Klassenfahrt, Musikinstrument oder Führerschein. Ein Griff für eigene Zwecke kann zu Ersatzansprüchen des Kindes führen.
  • Schenkungsteuer fällt erst über hohen Freibeträgen an: 400.000 € pro Elternteil und Kind, 200.000 € von Großeltern an Enkel, 20.000 € von Paten oder anderen Verwandten, jeweils innerhalb von zehn Jahren.
  • Großeltern und Paten können direkt auf das Konto des Kindes überweisen oder einen eigenen Sparplan in dasselbe Juniordepot einrichten; jede Zahlung zählt dann als ihre Schenkung.
  • Wer flexibel bleiben will, spart im eigenen Depot mit einem eigenen Depotnamen für das Kind und verschenkt später in Teilbeträgen.

Vermögen des Kindes bei BAföG und Bürgergeld

Beim BAföG wird eigenes Vermögen des Studierenden angerechnet, das der Eltern nicht. Frei bleiben 15.000 € bis zum 30. Geburtstag, danach 45.000 €. Der übersteigende Betrag wird durch die Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und mindert das BAföG entsprechend; 12.000 € über dem Freibetrag kosten bei zwölf Monaten 1.000 € Förderung pro Monat. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Lebt die Familie von Bürgergeld bzw. Grundsicherung, gehört das Vermögen des Kindes zur Bedarfsgemeinschaft. Oberhalb der Schonvermögensgrenze wird es angerechnet und muss zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Ein Depot auf den Namen der Eltern verschiebt dieses Problem nur, denn dann zählt es zum Vermögen der Eltern.

Was mit dem 18. Geburtstag passiert

Mit der Volljährigkeit endet die Vermögenssorge der Eltern. Die Bank stellt Konto und Depot auf die alleinige Verfügung des Kindes um, oft nach einer eigenen Legitimation des jungen Erwachsenen. Ab diesem Tag kann das Kind ohne Zustimmung der Eltern alles verkaufen und auszahlen lassen. Eine Sperre bis zum 21. oder 25. Geburtstag ist bei einem Konto auf den Namen des Kindes rechtlich nicht möglich.

Früh einbeziehen
ab etwa 14 Jahren Depotauszüge gemeinsam ansehen und erklären, wofür das Geld gedacht ist
Teilübertrag
Depot der Eltern behalten und nach dem 18. Geburtstag in Raten verschenken, etwa zum Studienbeginn
Weiterlaufen lassen
Sparplan nach 18 vom Kind selbst fortführen lassen; die bisherigen Anteile bleiben investiert