Über das Projekt
Sparrechner Zinsen ist eine Sammlung von Rechnern für Menschen, die regelmäßig sparen, einen Betrag anlegen oder ihr Erspartes wieder entnehmen wollen. Jeder Rechner läuft im Browser; eingegebene Zahlen werden nicht übertragen oder gespeichert.
Welche Rechner es hier gibt
| Rechner | Beantwortet | Rechnet mit |
|---|---|---|
| Sparrechner | Endkapital, Sparrate, Laufzeit, Zinssatz oder Startkapital eines Sparplans | monatlicher Verzinsung, wählbarer Zinsgutschrift |
| ETF-Sparplan | Depotwert nach Kosten und Steuer beim Verkauf | Rendite minus TER, Teilfreistellung 30 % |
| Einmalanlage | Endbetrag eines Einmalbetrags mit oder ohne Zinseszins | jährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Gutschrift |
| Festgeld | Zinsen nach Laufzeit, Zinszahlung und Steuerjahr | anteiligen Zinsen für angebrochene Jahre |
| Tagesgeld | Zinsen bei Aktionszins, Zins danach und Höchstbetrag | monatlicher Zinsberechnung, Gutschrift im gewählten Rhythmus |
| Entnahmeplan | Reichweite eines Kapitals oder mögliche Monatsentnahme | Entnahme zu Monatsbeginn, optional jährliche Erhöhung |
| Sparrate aus Einkommen | Spielraum zum Sparen aus Einnahmen und Ausgaben | 50-30-20-Regel als Vergleich |
| Steuern auf Zinsen | Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer nach Pauschbetrag | der Abzugsformel der Banken |
| Notgroschen | Höhe der Notfallreserve und Dauer des Aufbaus | Monatsausgaben nach Lebenssituation |
| Sparen für Kinder | Guthaben bis zum gewählten Alter | monatlicher Verzinsung, Anteil am Kindergeld |
| VL und Sparzulage | Arbeitnehmersparzulage und Vertragswert nach der Sperrfrist | sechs Sparjahren und einem Ruhejahr |
Jeder Rechner läuft vollständig im Browser. Eingegebene Beträge verlassen das Gerät nicht, es gibt kein Konto und keine Anmeldung, und die Ergebnisse erscheinen beim Tippen ohne zusätzlichen Klick.
Rechenannahmen und Zinskonventionen
Sparpläne werden monatlich mit einem Zwölftel des Jahreszinses verzinst, Raten gehen am Monatsende ein. Das ist die Konvention der meisten Sparplanrechner von Banken und Vergleichsportalen und entspricht der Tabellenfunktion ZW. Wo Banken anders rechnen, etwa mit jährlicher Zinsgutschrift und linearer Verzinsung innerhalb des Jahres, bieten die Rechner die passende Einstellung an. Laufende Fondskosten werden vereinfacht von der Rendite abgezogen, was bei Kosten unter 2 % kaum vom exakten Wert abweicht.
Steuern rechnen die Rechner mit 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und optional 8 oder 9 % Kirchensteuer nach der Formel, die auch Banken beim Steuerabzug verwenden. Renditen für Aktien und ETFs sind Annahmen mit konstantem Wert über die Laufzeit; Kursschwankungen und die Reihenfolge guter und schlechter Jahre bilden sie nicht ab. Die Ergebnisse sind kaufmännisch auf ganze Euro gerundet, Steuerbeträge auf Cent. Unterschiede von wenigen Euro zu Bankabrechnungen entstehen durch Zinstagemethoden wie act/365 oder 30/360.
Woher die Werte stammen
- Abgeltungsteuer, Pauschbetrag
- Einkommensteuergesetz, § 20 und § 32d
- Teilfreistellung, Vorabpauschale
- Investmentsteuergesetz, Basiszins aus dem jährlichen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
- Arbeitnehmersparzulage
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz
- Einlagensicherung
- Einlagensicherungsgesetz und EU-Einlagensicherungsrichtlinie
- Inflation, Lebenserwartung
- Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex und Sterbetafeln
- Leitzins
- Europäische Zentralbank, Zinssatz für die Einlagefazilität
Aktualisierung von Steuerwerten und Grenzen
Mehrere Werte ändern sich durch Gesetz oder jährliche Festlegung: der Grundfreibetrag, der Basiszins für die Vorabpauschale, das Kindergeld, die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage und die Grenze der Familienversicherung. Die Seiten nennen jeweils das Jahr, für das ein Wert gilt. Geprüft und angepasst werden sie zum Jahreswechsel und sobald neue Werte im Bundesgesetzblatt oder vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht sind.
| Wert | Stand | Wird geändert durch |
|---|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | Gesetzesänderung |
| Grundfreibetrag | 12.348 € (2026) | jährliche Anpassung |
| Basiszins Vorabpauschale | 3,20 % (2026) | jährliche Veröffentlichung im Januar |
| Kindergeld | 259 € (2026) | Gesetzesänderung |
| EZB-Einlagenzins | 2,00 % | Ratssitzungen der EZB, etwa alle sechs Wochen |
Was die Rechner nicht leisten
Die Rechner beantworten Rechenfragen: wie viel, wie lange, mit welchem Zins. Sie bewerten keine einzelnen Banken, Fonds oder Versicherungen und empfehlen keine Produkte. Persönliche Umstände wie Erbschaftsplanung, Pflegeheimkosten, Sozialleistungen oder die Kombination mehrerer Einkunftsarten in der Steuererklärung lassen sich mit wenigen Eingabefeldern nicht vollständig abbilden. Für solche Fragen sind eine Steuerberatung, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine unabhängige Honorarberatung die richtige Stelle. Fehler in einer Rechnung oder veraltete Werte können über die Kontaktseite gemeldet werden.